Landsmannschaft Vitebergia Halle (Saale) im Coburger Convent
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Die heutige Mensur entwickelte sich vom früheren Duell hinweg, das Duell gibt es heute nicht mehr. Die Mensur ist im Gegensatz zum Duell nicht verboten, weder staatlich noch kirchlich.
Das Fechten stärkt Selbstbewußtsein und Selbstbeherrschung. Die Mensur ist kein „Kampf”, man „gewinnt” nicht gegen jemand, es fechten gleichwertige Partner miteinander. Alle anderen Sportarten verlangen Sieger und Unterlegene; diese Begriffe sind der Mensur fremd.
Verbindungen sind seit jeher intern demokratisch aufgebaut, die Fechtregeln und die Wertvorstellungen von der Mensur werden ständig weiterentwickelt, das Alter einer Tradition ist kein Indiz für reaktionäre oder faschistoide Tendenzen.
Uns zwingt niemand zur Mensur, wir wollen sie! Der Schmiß war wohl früher ein Statussymbol, heute nicht mehr, der Schmiß ist nicht beabsichtigt.
Die Mensur ist aber mehr als Sport, sie verlangt auch den Mut zu kalkulierbarem Risiko. Die Mensur erfordert aber mehr als Mut; sie erfordert enormen persönlichen Einsatz in einer körperlich-seelischen Ausnahmesituation; dabei erfordert sie ein hohes Maß an Fairneß und Ritterlichkeit.
Die Mensurauflage bildet eine gewisse Schwelle, sie vermeidet bloße Mitläufer und Pöstchenspekulanten. Die Mensur ist eine (gewiß: eine von mehreren) Möglichkeiten, Einsatzbereitschaft für die Gruppe zu dokumentieren. Die Integrationskraft der Mensur hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt; deswegen werden wir nicht darauf verzichten.
Das Fechten der Studenten ist im ausgehenden Mittelalter entstanden aus der Notwendigkeit, sich auf den langen Wegen zwischen Heimat und Universität vor Übergriffen zu schützen. Neben dem Adel, Würdenträgern und Mitgliedern der Fechtergesellschaften (des Bürgertums und der Handwerkerschaft) stand nur den Studenten das Recht zu, Waffen zu tragen.
Zu jener Zeit konnte jeder wehrhafte Mann fechten. Fechtmeister unterrichteten Studenten wie Bürger in der Fechtkunst. Erst mit der Verbreitung der Feuerwaffen bildeten sich im Bürgerbereich Schützenkompanien anstelle der Fechtergesellschaften; die Bürger überließen gewissermaßen die Ausübung der Fechtkunst den Adeligen, Offizieren, Professoren und Studenten, ohne daß diese aber als elitäres Vorrecht dieser seitens der Bürger angesehen wurde.
Unter italienischem Einfluß setze sich im 16. Jhd. das Stoßfechten durch. Wegen dessen Gefährlichkeit wurde dieses aber am Ende des 18. Jhd vom heute gebräuchlichen Hiebfechten abgelöst. Als Waffe hierfür dienten Korbschläger oder Glockenschläger. Als Duellwaffen waren Säbel und Pistole gebräuchlich.
Bis weit in das 19. Jhd. hinein bestand die Kunst des Fechtens darin, Angriffe des Gegners zu parieren oder ihnen auszuweichen. Der Abstand war so groß, daß der Gegner nur mit einem Ausfallschritt getroffen werden konnte; die Mensur war „beweglich”.
Mit dem Wiederbeginn des Hiebfechtens wurden leichte Bandagen üblich, die beim schnellen Stoßfechten eher hinderlich waren.
Etwa ab 1850 wandelte sich die Auffassung vom Fechten. Anstelle des flüssigen Fechtens mit Finten und Paraden legte man immer mehr Wert auf das Stehen, d.h. Erwarten und Parieren des Hiebes ohne sonstige körperliche Reaktion. Jeder Hieb mußte sofort pariert werden, Zurückgehen war verpönt.
Zugleich wurde der Schutz des Fechters immer weiter verstärkt: Halsbinde, Paukweste, Stulp (Armschutz) und Paukbrille sollten gefährliche Verletzungen ausschließen. So blieb nur mehr der Kopf als Trefferfläche übrig. Der Fechtarm wurde hochgenommen, die Paukanten rückten zusammen, die heutige Fechtweise mit fester, enger Mensur war entstanden.
In den 40er Jahren des 19. Jhd. verzweigte sich die Entwicklung des Fechtens in das Duell einerseits und die Mensur andererseits. Die (verbotenen) Duelle wurden zwar für unverzichtbar gehalten, sie folgten aber allgemein akzeptierten Regeln. Die Mensur dagegen entwickelte sich zum ritterlichen Kampfspiel.
Die Schlägerpartie dient seitdem nicht mehr dem Ausgleich von Streitigkeiten. Die Partien werden von den Fechtwarten ausgehandelt („bestimmt”), die dafür sorgen, daß möglichst gleichwertige Fechter (nach Statur, technischem Können und Erfahrung) einander gegenüberstehen.
Bereits zu Anfang des 20. Jhd. fanden Duelle nur noch nach Entscheidung durch ein Ehrengericht statt. Nach dem 2. Weltkrieg haben alle waffenstudentischen Verbände das Duell zur Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten aufgegeben.
Schon seit Beginn der Neuzeit wurde Verteidigung und Durchsetzung von Anschauungen und Ansprüchen als unangemessen empfunden und vom den Regierungen immer intensiver verfolgt. Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs hatten das Duell generell verboten.
Das Reichsgericht setze 1883 die Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich für straffrei erklärt. Dies wurde zwar vom Alliierten Kontrollrat wieder aufgehoben, jedoch stellte der Bundesgerichtshof 1953 fest, daß die Bestimmungsmensur nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlichen Waffen erfülle; auch einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH.
In den Neufassungen der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen.
Eine ähnliche Entwicklung nahm die Beurteilung des Fechtens aus kirchlicher Sicht. Das Duell war schon immer unmoralisch und mit Exkommunikation bedroht. Nachdem daß Duell aufgegeben wurde, entfiel auch das Argument, daß die Mensur die Vorbereitung für das Duell wäre.
Nach der neuesten Fassung des codex juris canonici (1983) steht die Mensur auch offiziell nicht mehr unter kirchlicher Strafandrohung.
Im Zuge einer langandauernden Auseinandersetzung mit der Frage, ob (vor allem) das Duell maßgebend für den Zusammenhalt in den Verbindungen sei, prägte sich der erzieherische Sinn der Schlägermensur:
Jeder Paukant hat sich verbindlichen Regeln – dem Fechtcomment – zu unterwerfen; obwohl ernste Verletzungen faktisch ausgeschlossen sind, ist die Mensur für jeden Fechter eine Ausnahmesituation, die ihn Überwindung kostet; gerade darin besteht ihr Wert. Indem der einzelne sich dem Fechtcomment unterwirft, beweist er Fairneß; indem er seine inneren Widerstände überwindet, entwickelt er sich charakterlich weiter.
Er zeigt damit, daß ihm die Gemeinschaft seines Bundes mehr wert ist, als abratende Stimmen aus der Umgebung, auch mehr wert ist als seine eigenen Zweifel an Einzelheiten des Korporationslebens. So zeigt auch er, daß er zu dieser Gemeinschaft gehören will. Dieses Engagement öffnet ihm eigentlich erst den Zugang zur lebenslangen Gemeinschaft in unseren Verbindungen.